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STB 2016, 48
BFH 
Kein Recht des BMF zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid ([unbekannt] vom 16.12.2015, IV R 15/14)

Das BMF ist zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt.

BFH, StB 2016, 48 ([unbekannt] vom 16.12.2015, IV R 15/14)

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