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STB 2017, 364
BFH 
Keine Begünstigung von Sanierungsgewinnen vor Inkrafttreten des § 3a EStG ([unbekannt] vom 23.08.2017, X R 38/15)

Wenn ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden ist, dass die Schulden vor dem 9. 2. 2017 erlassen worden sind, kommt weder eine Einkommensteuerbefreiung dieses Sanierungsgewinns nach § 3a EStG n. F. noch eine Billigkeitsmaßnahme nach den BMF-Schreiben vom 27. 3. 2003 (BStBl. I 2003, 240) oder vom 27. 4. 2017 (BStBl. I 2017, 741) in Betracht.

BFH, StB 2017, 364 ([unbekannt] vom 23.08.2017, X R 38/15)

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