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STB 2017, 126
BFH 
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs ([unbekannt] vom 17.01.2017, VIII R 52/14)

Hat sich der Verwaltungsakt vor der Einlegung des Einspruchs durch Zeitablauf oder in sonstiger Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt, ist eine Heilung nach § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO nicht mehr möglich.

BFH, StB 2017, 126 ([unbekannt] vom 17.01.2017, VIII R 52/14)

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