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STB 2008, 139
BFH 
Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG im Falle einer Schlusserbschaft nach einem sog. Berliner Testament ([anhängig] vom 31.12.9999, II R 42/07)

Ist der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG im Falle einer Schlusserbschaft nach einem sog. Berliner Testament (§ 2269 BGB) unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 ErbStG auf beide Nachlässe anzuwenden? Ergibt sich bei Nichtanwendung eine Übermaßbesteuerung?

BFH, StB 2008, 139 ([anhängig] vom 31.12.9999, II R 42/07)

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