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STB 2008, 114
BFH 
Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ([unbekannt] vom 08.11.2007, IV B 171/06)

Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bedarf es jedenfalls dann, wenn der BFH seine Auffassung zu einer Rechtsfrage (hier: betreffend Wegfall des Fehlbetrags nach § 10a GewStG) nach Ergehen eines sog. Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung (noch einmal) bekräftigt hat, konkreter Ausführungen dazu, aufgrund welcher bisher nicht berücksichtigter Gesichtspunkte eine erneute Befassung des Revisionsgerichts mit der Rechtsfrage für erforderlich gehalten wird.…

BFH, StB 2008, 114 ([unbekannt] vom 08.11.2007, IV B 171/06)

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