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STB 2008, 113
BFH 
Freigebige Zuwendung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen ([unbekannt] vom 07.11.2007, II R 28/06)

Zahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahestehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Eine gemischte freigebige Zuwendung kann jedoch im Verhältnis der GmbH zur nahestehenden Person gegeben sein.

BFH, StB 2008, 113 ([unbekannt] vom 07.11.2007, II R 28/06)

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