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STB 2019, 164
BSG 
Erstattungspflicht der Krankenhäuser für Umsatzsteuer-Zahlungen auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen ([unbekannt] vom 09.04.2019, B 1 KR 5/19 R)

Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten.

BSG, StB 2019, 164 ([unbekannt] vom 09.04.2019, B 1 KR 5/19 R)

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