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STB 2018, 123
BFH 
Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses ([unbekannt] vom 07.02.2018, XI R 17/17)

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das BGH-Urteil vom 18. 4. 2012 VIII ZR 253/11, HFR 2012, 1110).

BFH, StB 2018, 123 ([unbekannt] vom 07.02.2018, XI R 17/17)

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