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STB 2008, 137
BFH 
Ende der Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides ([anhängig] vom 31.12.9999, III R 87/07)

Endet die Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe des Bescheides? Steht demnach die Bestandskraft des Bescheides vom 1. 8. 2002, der das Kindergeld „mit Wirkung vom 1. 1. 2000 gemäß § 70 Abs. 4 EStG“ aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages im Jahr 2001 entgegen?

BFH, StB 2008, 137 ([anhängig] vom 31.12.9999, III R 87/07)

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