R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
STB 2017, 163
BFH 
Die Förderung von Turnierbridge ist für gemeinnützig zu erklären – Verfahren nach § 52 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AO ([unbekannt] vom 09.02.2017, V R 70/14)

Aus der Generalklausel des § 52 Abs. 1 AO und einem Vergleich mit dem in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO genannten Katalogzweck „Schach“ ergibt sich, dass auch die Förderung von Turnierbridge für gemeinnützig zu erklären ist.

BFH, StB 2017, 163 ([unbekannt] vom 09.02.2017, V R 70/14)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Der Steuerberater zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Der Steuerberater, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats