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STB 2007, 246
BFH 
Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines unerschlossenen Grundstücks stellt keine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar ([unbekannt] vom 21.03.2007, II R 67/05)

Ist Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ein unerschlossenes Grundstück und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger i.S. des § 124 Abs. 1 BauGB ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.…

BFH, StB 2007, 246 ([unbekannt] vom 21.03.2007, II R 67/05)

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