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STB 2006, 29
BFH 
Büroraum in Einfamilienhaus als wesentliche Betriebsgrundlage bei Betriebsaufspaltung ([anhängig] vom 31.12.9999, IV R 25/05)

Kann ein Büroraum in einem Einfamilienhaus auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung darstellen, wenn das Unternehmen der GmbH auch von einem in einem Privatraum stehenden Schreibtisch aus betrieben werden könnte?

BFH, StB 2006, 29 ([anhängig] vom 31.12.9999, IV R 25/05)

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