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STB 2009, 97
BFH 
Betriebsverpachtung bei Liquidation einer Personengesellschaft auch dann möglich, wenn nur die alleinige wesentliche Betriebsgrundlage (Betriebsgrundstück bei Einzelhandelsbetrieb) verpachtet wird, die sich bisher im Sonderbetriebsvermögen befand – Betriebsverpachtung setzt Fortführung des bisherigen Betriebs durch ein branchengleiches Unternehmen nicht mehr voraus – Einstellung der werbenden Tätigkeit und Verpachtung des Betriebs unter Ausübung des Verpächterwahlrechts ([unbekannt] vom 06.11.2008, IV R 51/07)

Ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen, das bisher alleinige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs einer Personengesellschaft war, kann auch dann Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein, wenn die Personengesellschaft liquidiert wurde.

BFH, StB 2009, 97 ([unbekannt] vom 06.11.2008, IV R 51/07)

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