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STB 2017, 246
BFH 
Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch ([unbekannt] vom 10.05.2017, II R 25/15)

Die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, richtet sich nach der zwischen den Erben maßgebenden Steuerklasse (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung). Vorerwerbe vom künftigen Erblasser sind nicht zu berücksichtigen.

BFH, StB 2017, 246 ([unbekannt] vom 10.05.2017, II R 25/15)

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