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STB 2009, 446
BFH 
Berücksichtigung von Sachschäden an einem privaten Kraftfahrzeug, die auf einer beruflich veranlassten Fahrt entstanden sind/Arbeitszimmer ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 33/09)

Kann der Unterschiedsbetrag der Zeitwerte des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert wird? Ist die Regelung über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 1997 verfassungskonform?

BFH, StB 2009, 446 ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 33/09)

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