Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit – Vom FA übernommener Fehler des Steuerpflichtigen – Unterlassene Sachverhaltsermittlung – Mechanisches Versehen – Versehentliche Nichtberücksichtigung unterjährig übersandter Unterlagen ([unbekannt] vom 27.05.2009, X R 47/08)
BFH, StB 2009, 421 ([unbekannt] vom 27.05.2009, X R 47/08)
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