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STB 2019, 162
FG Rheinland-Pfalz 
Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages ([unbekannt] vom 09.04.2019, 4 K 1734/17)

Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein.

FG Rheinland-Pfalz, StB 2019, 162 ([unbekannt] vom 09.04.2019, 4 K 1734/17)

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