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STB 2017, 5
BFH 
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen – Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsanweisungen – Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme wegen Zeitablaufs – Gewerblicher Grundstückshandel ([unbekannt] vom 21.07.2016, X R 11/14)

Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO wird in einem gesonderten Verwaltungsverfahren getroffen.

BFH, StB 2017, 5 ([unbekannt] vom 21.07.2016, X R 11/14)

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