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RIW 2019, 852
BFH 
Zulässige pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach InvStG (Urteil vom 14.05.2019, VIII R 31/16)

Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Steuerpflichtigen durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar.

BFH, RIW 2019, 852 (Urteil vom 14.05.2019, VIII R 31/16)

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