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RIW 2014, 156
BGH 
Zulässige Einreichung einer GmbH-Gesellschafterliste durch einen schweizerischen Notar (Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13)

Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste nicht schon deshalb zurückweisen, weil sie von einem Notar mit Sitz in Basel/Schweiz eingereicht worden ist.

BGH, RIW 2014, 156-159 (Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13)

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