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RIW 2008, 306
BGH 
Vorlage an den EuGH: Definition der “Annullierung” i. S. d. EG-Entschädigungsrichtlinie für Fluggäste (Beschluss vom 17.07.2007, X ZR 95/06)

Ist bei der Auslegung des Begriffs “Annullierung” entscheidend darauf abzustellen, ob die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird, so dass eine Verzögerung unabhängig von ihrer Dauer keine Annullierung darstellt, wenn die Fluggesellschaft die Planung des ursprünglichen Fluges nicht aufgibt?

BGH, RIW 2008, 306-310 (Beschluss vom 17.07.2007, X ZR 95/06)

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