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RIW 2019, 590
EuGH 
Verbraucherinsolvenzverfahren und Freizügigkeit – unzulässiges Wohnsitzerfordernis zur Eröffnung des Gerichtsstands (Urteil vom 11.07.2019, C-716/17)

Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer in der Regelung eines Mitgliedstaats vorgesehenen Gerichtsstandsregel entgegensteht, die – wie die im Ausgangsverfahren fragliche – die Bewilligung einer Entschuldung an die Voraussetzung knüpft, dass der Schuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in diesem Mitgliedstaat hat.

EuGH, RIW 2019, 590-594 (Urteil vom 11.07.2019, C-716/17)

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