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RIW 2012, 635
 
OFG Sachsen
Verbrauchergerichtsstand nach Lugano-Übereinkommen

Art. 15, 16, 24, 64; Darlehensvertrag, Lugano-Übereinkommen, Verbrauchergerichtsstand, Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses/der Klageerhebung, Einlassung, rügelose, Gerichtsstand, internationaler, Wohnsitz, W. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses/der Klageerhebung

OFG Sachsen vom 19.06.2012 - 5 U 1150/12
RIW 2012, 635 (Heft 9)

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