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RIW 2017, 533
BGH 
Unzulässige Beweisführung durch Parteiaussage nach schweizerischem Zivilprozessrecht – kein Verstoß gegen deutschen Ordre public (Beschluss vom 06.04.2017, IX ZB 19/16)

Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, die auf einer ausführlichen Beweisaufnahme und Beweiswürdigung beruht, widerspricht nicht deshalb dem ordre public, weil die ausländische Entscheidung auch eine negative Beweisregel berücksichtigt, dass die Aussage einer Partei zu ihren eigenen Gunsten keinen Beweis bilde.

BGH, RIW 2017, 533-535 (Beschluss vom 06.04.2017, IX ZB 19/16)

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