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RIW 2022, 787
EuGH 
Niederlassungsfreiheit – keine Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste bei DBA-Besteuerungsverzicht des Ansässigkeitsstaats (Urteil vom 22.09.2022, C-538/20)

Die Art. 49 und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, nach der eine dort gebietsansässige Gesellschaft die endgültigen Verluste ihrer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte von ihrem steuerpflichtigen Gewinn nicht abziehen kann, wenn der Ansässigkeitsmitgliedstaat aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens auf788 seine Befugnis zur Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte verzichtet hat.…

EuGH, RIW 2022, 787-790 (Urteil vom 22.09.2022, C-538/20)

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