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RIW 2019, 88
BGH 
Legaldefinition des audiovisuellen Mediendienstes – You Tube-Werbekanal II (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 117/15)

Weder ein bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebener Videokanal noch ein dort abrufbares Werbevideo stellt einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU dar. Wird mit einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue Personenkraftwagen geworben, sind deshalb Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der beworbenen Modelle zu machen.…

BGH, RIW 2019, 88 (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 117/15)

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