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RIW 2018, 292
EuGH 
Keine Anerkennung als Europäischer Vollstreckungstitel bei unterlassener Angabe des Rechtsmittelgerichts (Urteil vom 28.02.2018, C-289/17)

Art. 17 Buchst. a und Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 4. 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sind dahin auszulegen, dass eine gerichtliche Entscheidung, die ergangen ist, ohne dass der Schuldner von der Anschrift des Gerichts unterrichtet worden ist, …

EuGH, RIW 2018, 292-294 (Urteil vom 28.02.2018, C-289/17)

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