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RIW 2008, 803
 
EuGH
Ein Mitgliedstaat darf den Abzug von Verbindlichkeiten aus einer Mehrzuteilung infolge der testamen-tarischen Nachlassaufteilung bei der Erbschaftsteuer/Vermögensübergangsteuer für ein Nachlassgrundstück nicht davon abhängig machen, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in dem Mitglied-staat wohnt, in dem das Grundstück belegen ist - "Arens-Sikken"

Art. 56, 58;

EuGH vom 11.09.2008 - Rs. C-43/07
RIW 2008, 803 (Heft 11)

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