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RIW 2018, 605
BGH 
Insolvenz einer schweizerischen Gesellschaft – Anfechtungsstatut in Bezug auf Immobilienverträge und Einwand der Sittenwidrigkeit (Urteil vom 08.02.2018, IX ZR 92/17)

Die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen bei Verträgen, die ein dingliches Recht an einem unbeweglichen Gegenstand oder ein Recht zur Nutzung eines unbeweglichen Gegenstandes betreffen, ist Gegenstand des allgemeinen Insolvenzstatuts und unterliegt daher der lex fori concursus.

BGH, RIW 2018, 605-608 (Urteil vom 08.02.2018, IX ZR 92/17)

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