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RIW 2012, 161
EuGH 
Grenzüberschreitende Insolvenz – Zuständigkeit für die Verfahrenseröffnung nach der EuInsVO (Urteil vom 20.10.2011, C-396/09)

Es ist mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, dass ein nationales Gericht nach einer nationalen Verfahrensvorschrift an die rechtliche Beurteilung eines übergeordneten nationalen Gerichts gebunden ist, wenn diese Beurteilung des übergeordneten Gerichts nicht dem Unionsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof entspricht.

EuGH, RIW 2012, 161-166 (Urteil vom 20.10.2011, C-396/09)

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