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RIW 2019, 449
BGH 
EuGVVO – Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei internationalem Luftbeförderungsvertrag (Urteil vom 11.09.2018, X ZR 80/15)

Bei der einheitlichen Buchung mehrerer Flüge ohne nennenswerten Aufenthalt nach einer der Teilstrecken ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes für einen Ausgleichsanspruch wegen Annullierung, großer Verspätung oder Beförderungsverweigerung sowohl nach Art. 5 Nr. 1 Buchst. b Brüssel-I-VO als auch nach § 29 ZPO gleichermaßen am Abflugort des ersten Fluges wie am Ankunftsort des letzten Fluges begründet.…

BGH, RIW 2019, 449-450 (Urteil vom 11.09.2018, X ZR 80/15)

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