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RIW 2006, 729
Bartosch 
Das Urteil des EuG in der Rechtssache Impala/Kommission

Das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG) vom 13. 7. 2006, durch das die Genehmigung der Kommission in dem Fall des Zusammenschlussvorhabens der Musiksparten von Sony und BMG für nichtig erklärt wurde, ist auch außerhalb des überschaubaren Kreises der Kartellrechtler auf großes Interesse gestoßen, obwohl das EuG vorliegend nicht zum ersten Mal eine derartige Kommissionsentscheidung für nichtig erklärt hat. …

Bartosch, RIW 2006, 729-734

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