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RIW 2012, 170
BAG 
Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten unter ausländischem Arbeitsvertragsstatut bei der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10)

Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG kann auch durch Zeiten einer Beschäftigung in demselben Betrieb oder Unternehmen erfüllt werden, während derer auf das Arbeitsverhältnis nicht deutsches, sondern ausländisches Recht zur Anwendung gelangte.

BAG, RIW 2012, 170-174 (Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10)

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