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RIW 2006, 780
BAG 
Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung vor Ausspruch der Kündigung – Recht-sprechungsänderung, Vertrauensschutz (Urteil vom 23.03.2006, 2 AZR 343/05)

Entlassung i. S. d. § 17 Abs. 1 KSchG meint bei einer der Richtlinie RL 98/59/EG vom 20. 7. 1998 entsprechenden richtlinienkonformen Auslegung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmung den Ausspruch der Kündigung.

BAG, RIW 2006, 780-785 (Urteil vom 23.03.2006, 2 AZR 343/05)

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