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RdZ 2024, 98
Godschalk 
E-Geld-Regulierung: Zum Begriff “prepaid”/“Vorauszahlung”

Die Begriffe “E-Geld” und “prepaid” (vorausbezahlt) sind eng konnotiert. Die heute innerhalb der EU als E-Geld regulierten Zahlungsmittel gehen entwicklungsgeschichtlich zurück auf Dienstleistungen und Waren, die vom Verbraucher – wie ein heutiger Prepaid-Handy-Tarif oder Geschenkgutscheine – im Voraus bezahlt wurden, d. h. vor dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung oder dem Erwerb der Ware. …

Godschalk, RdZ 2024, 98-105

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