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RdZ 2020, 214
Linardatos 
Autorisierung

Im Zahlungsdiensterecht ist der Begriff der Autorisierung in Abgrenzung zu jenem des Zahlungsauftrags zu verstehen. Anhand des Auftrags bestimmt der Zahler inhaltlich, wie ein Zahlungsvorgang auszuführen ist, während die Autorisierung den gegenständlichen Zahlungsvorgang “rechtlich legitimiert”. Die Autorisierung ist gem. § 675j Abs. 1 S. 1 BGB erteilt, wenn der Zahler dem Zahlungsvorgang – in Form einer Einwilligung oder Genehmigung – zustimmt. …

Linardatos, RdZ 2020, 214

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