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RdF 2019, 237
Hargarten/Fuchs/Claßen 
Folgebewertung von Wertpapieren unter Berücksichtigung von DRS 25

Der Deutsche Rechnungslegungs Standard (DRS) 25 “Währungsumrechnung im Konzernabschluss” ist im Zusammenhang mit Währungsumrechnungseffekten für nach dem 31.12.2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden und gibt die aktuellste Auffassung zur Dauerhaftigkeit von Wertminderungen wieder. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die praktischen Auswirkungen dieser Aspekte für die Folgebewertung von Wertpapieren und ermöglicht den handelsrechtlichen Bilanzierern, …

Hargarten/Fuchs/Claßen, RdF 2019, 237-244

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