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BB 2020, 880
BFH 
Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage (Urteil vom 28.11.2019, IV R 54/16)

Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd.

BFH, BB 2020, 880-883 (Urteil vom 28.11.2019, IV R 54/16)

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