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RdF 2014, 341
Brocker 
BGH: Keine Aufklärungspflicht der Bank über Vermittlungsprovision für Lebensversicherung als Tilgungsinstrument (Urteil vom 01.07.2014, XI ZR 247/12)

Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungsberatungsvertrages nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversicherung eine Provision zufließt.

Brocker, RdF 2014, 341 (Urteil vom 01.07.2014, XI ZR 247/12)

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