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RAW 2019, 117
OLG Brandenburg 
Zur Abgrenzung üblicher Verschleißerscheinungen zum Sachmangel (Urteil vom 01.03.2019, 4 U 30/18)

Der richtige Maßstab für übliche Verschleißerscheinungen wird nicht dadurch gesetzt, dass einzelne Hersteller bei der Produktion von Serienfahrzeugen bei bestimmten Bauteilen gehäuft auf Probleme mit deren außerplanmäßiger Fehleranfälligkeit stoßen, denn maßstäblich für den altersangemessenen Verschleiß sind die allgemein an ein Bauteil der betreffenden Art anzulegenden technischen Standards.

OLG Brandenburg, RAW 2019, 117-118 (Urteil vom 01.03.2019, 4 U 30/18)

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