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RAW 2016, 129
 
VG Berlin: Kein Anbringen von Schadstoffplaketten durch Autoglaserei

Mit Urteil vom 21. 4. 2016 (VG 10 K 296.13) hat das VG Berlin die Normerlassklage eines bundesweit tätigen Kfz-Glasereiunternehmens auf Änderung der 35. BImschVO als unbegründet abgewiesen, so dass von diesen auch künftig bei einem Frontscheibenaustausch keine neue Schadstoffplakette angebracht werden darf. Autoglasereibetrieben fehle nach Ansicht des Gerichts die erforderliche emissionsspezifische Sachkunde. …

RAW 2016, 129

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