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RAW 2017, 52
 
OLG Hamm: Fehlen von im Internet angegebenen Ausstattungsmerkmalen als Fahrzeugmangel

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21. 7. 2016 entschieden, dass Angaben zur Fahrzeugbeschreibung in einem auf der Internetplattform www.mobile.de veröffentlichten Inserat eines Kfz-Händlers Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung werden, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden. Für einen Widerruf genüge es nicht, dass im vom Käufer unterzeichneten Bestellformular das Ausstattungsmerkmal nicht aufgeführt ist. …

RAW 2017, 52-53

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