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RAW 2019, 110
BGH 
Geltendmachung fiktiver Herstellungskosten bei Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs (Urteil vom 29.01.2019, VI ZR 481/17)

Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall übernommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zustimmung (§ 182 BGB) des Eigentümers gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen.

BGH, RAW 2019, 110-113 (Urteil vom 29.01.2019, VI ZR 481/17)

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