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RAW 2015, 139
BGH 
Gebrauchtwagenhändler (Urteil vom 15.04.2015, VIII ZR 80/14)

Den Gebrauchtwagenhändler trifft keine generelle, anlassunabhängige Obliegenheit, das Fahrzeug vor dem Verkauf umfassend zu untersuchen. Vielmehr kann er zu einer Überprüfung des Fahrzeugs nur aufgrund besonderer Umstände, die für ihn einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen, gehalten sein. Abgesehen von diesen Fällen ist der Händler grundsätzlich nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung („Sichtprüfung“) verpflichtet (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 19. …

BGH, RAW 2015, 139-141 (Urteil vom 15.04.2015, VIII ZR 80/14)

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