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RAW 2017, 72
LG München I 
Dashcam-Aufnahme als zulässiges Beweismittel im Zivilprozess (Beschluss vom 14.10.2016, 17 S 6473/16)

Bei einer Dashcam-Aufnahme kann es sich um ein zulässiges Beweismittel handeln, das analog § 371 ZPO in Augenschein genommen werden und bei einem unfallanalytischen Sachverständigengutachten auch Berücksichtigung finden kann.

LG München I, RAW 2017, 72-74 (Beschluss vom 14.10.2016, 17 S 6473/16)

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