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RAW 2017, 135
OLG Düsseldorf 
Beweislastumkehr bei Sachmangel an Neufahrzeug (Urteil vom 17.03.2017, I-22 U 211/16)

Der Verkäuferin steht – bei von der Käuferin erstmals ca. 2 Wochen nach Gefahrübergang gerügten umfangreichen Kratzer an einem Neufahrzeug – die Möglichkeit offen, sich darauf zu berufen und nachzuweisen, dass das Eingreifen der Beweislastumkehr des § 476 BGB ausnahmsweise deswegen ausgeschlossen ist, weil die Vermutung, dass bereits bei Gefahrübergang im Ansatz ein Mangel vorlag, …

OLG Düsseldorf, RAW 2017, 135-139 (Urteil vom 17.03.2017, I-22 U 211/16)

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