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RAW 2018, 179
LG Nürnberg-Fürth 
Angabe der Mietwageneigenschaft (Urteil vom 31.01.2018, 6 O 2913/17)

Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss generell und erst recht, wenn dieser als Dienstwagen bezeichnet wird, nicht erwarten, dass das Fahrzeug zuvor als Mietfahrzeug im üblichen Sinne (d. h. durch ein typisches Autovermietungsunternehmen) verwendet worden ist.

LG Nürnberg-Fürth, RAW 2018, 179-181 (Urteil vom 31.01.2018, 6 O 2913/17)

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