R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
NUR 2011, 1
Oswald 

Zukunftssichere Gestaltung der Energie- und Telekommunikationsmärkte

Eduard Oswald, MdB*

Strom- und Gasnetze sind natürliche Monopole, während bei den Telekommunikationsnetzen zumindest ein beschränkter Wettbewerb vorliegt. Eine wettbewerbsfreundliche Regulierung dieser Bereiche muss das Ziel verfolgen, Innnovationen und Investitionen voranzubringen.

Zwei Gesetzesvorhaben zu diesen Bereichen werden im Jahr 2011 im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beraten: der Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG-Gesetz) und der Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit beiden Entwürfen sollen entsprechende EU-rechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Ziel des TKG-Gesetzentwurfes ist es, die Entwicklung des Wettbewerbs zu fördern und vor allem den notwendigen Ausbau der Breitbandverkabelung durch Anreize voranzutreiben, denn hier hinkt Deutschland noch vielen Staaten hinterher. Durch einen Regulierungsrahmen soll den Netzbetreibern Investitionssicherheit gegeben werden. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt, Regulierungskonzepte, die auch Regelungen für die Netzinfrastruktur und den Zugang dazu umfassen, vorzugeben. Sollte der Markt trotzdem nicht in der Lage sein, die Aufgaben zu lösen, kann vom Regulator vorgegeben werden, bestimmte Vorleistungsbereiche aus vertikal integrierten Unternehmen in unabhängig arbeitende Bereiche auszugliedern. Der Regulator kann auch die gemeinsame Nutzung von hausinternen („Inhouse“-) Infrastrukturen anordnen. Weiter werden die Regulatoren auf europäischer Ebene im Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zusammenarbeiten.

Für den Verbraucher bringt das Gesetz verbesserte Transparenz- und Qualitätsvorgaben sowie Regelungen für den Anbieterwechsel und die Rufnummernmitnahme.

Die EnWG-Novelle strebt wirksame Entflechtungsregeln als Voraussetzung für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb im Strom- und Gasnetzmarkt an. Die Bundesregierung hatte sich bei der EU erfolgreich dafür eingesetzt, dass Stromkonzerne ihre Netzbetriebe in eigenständige Gesellschaften auslagern können (Modell des „Independent Transmission Operator“, ITO-Modell). Daneben werden die Optionen der eigentumsrechtlichen Entflechtung und der Einrichtung eines unabhängigen Netzbetreibers („Independent System Operator“, ISO), wobei das Eigentum bei der Netzgesellschaft verbleibt, eröffnet.

Die Regulierung soll die Netze zu neutralen Marktplätzen umgestalten.

Alle Netzbetreiber müssen dabei durch die Bundesnetzagentur zertifiziert werden, die auch die Regulierung mit den Landesregulierungsbehörden beaufsichtigt.

Für die Verbraucher wird nach dem Gesetzentwurf eine Verbraucherschlichtungsstelle eingerichtet, die Beschwerden schnell und wirksam behandeln soll. Weiter werden Standards für aussagekräftigere Rechnungen festgelegt und die Möglichkeit geschaffen, über intelligente Stromzähler den eigenen Energieverbrauch zu optimieren.

Die endgültige Ausgestaltung dieser Vorhaben ist Aufgabe des Parlaments. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie wird dabei mitentscheiden, wie das Verhältnis von Wettbewerb und Regulierung justiert wird, um diese Märkte zukunftssicher zu gestalten.

Abbildung 1

*

Bundesminister a. D., Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

 
stats