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NUR 2016, 163
BGH 
Vor- und nachlaufende Tätigkeitsverbote für die zweite Führungsebene bei Unabhängigen Transportnetzbetreibern (Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14)

a) Die für die zweite Führungsebene bestehenden Karenzzeitenregelungen in § 10c Abs. 6 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 EnWG verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht.

BGH, N&R 2016, 163-172 (Beschluss vom 26.01.2016, EnVR 51/14)

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