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NUR 2019, 310
BVerwG 
Verpflichtung einer öffentlichen Eisenbahn zur Beantragung einer Betriebsaufnahmeerlaubnis (Urteil vom 11.04.2019, 3 C 8.16)

Die einer öffentlichen Eisenbahn gemäß § 6 AEG erteilte Genehmigung für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur verpflichtet den Inhaber der Genehmigung, alles Erforderliche zu tun, um den Betrieb der Infrastruktur aufnehmen zu können (hier Stellung eines prüffähigen Antrags auf Erteilung einer Betriebsaufnahmeerlaubnis nach § 7f AEG).

BVerwG, N&R 2019, 310-312 (Urteil vom 11.04.2019, 3 C 8.16)

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